Baubegleitung
Zur Qualitätssicherung während der Ausführung von Sanierungsmaßnahmen ist eine Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen zu empfehlen.
Vorteile der Qualitätssicherung:
· Einhaltung der zugesagten Eigenschaften der Dämmmaterialien
· Einhaltung der Fördervoraussetzungen
· Vermeidung von Baumängel und finanziellen Schäden
· Ermöglicht die volle Ausschöpfung der Einsparpotenziale
Eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird durch die KfW-Förderbank gefördert mit bis zu 50 % der Honorarkosten, max. 2.000 €.
Folgende Mindestmaßnahmen sind dabei erforderlich :
· Detailplanungen zu anlagentechnischen Komponenten (z.B.Auslegung des Heizungssystems, Heizlastberechnung)
· Unterstützung bei der Angebotsauswertung
· Baustellenbegehungen
· Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik
DDiDie beschriebene Baubegleitung ersetzt keine Bauüberwachung im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Leistungen der örtlichen Bauleitung beinhalten neben der Koordination des Bauablaufes, die Aufmaßerstellung und Prüfung der Abrechnung sowie die Abnahme der Bauleistungen.