Jeder Neubau benötigt ein zukunftssicheres Energiekonzept
Ergänzen Sie als Architekt Ihre Beratung zum Neubau durch eine kompetente energetische Fachplanung.
Ich beantworte Ihre Fragen zu den Themen:
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Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020),
einschl. Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmebereich,
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Energiesparende Bauweise,
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Zukunftssichere Wärmeversorgung,
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KfW-Effizienzhäuser.
Ich bin Sachverständiger im Sinne des GEG und KfW-Förderung.
Folgende Leistungen liegen in meinem Arbeitsschwerpunkt als Sachverständiger:
- Energiesparnachweise nach GEG 2020,
- Nachweis des sommerlicher Wärmeschutzes,
- Wärmebrückenberechnungen (Hinweise siehe hier),
- Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6,
- Feuchteberechnungen,
- Konzeption von Innendämmungen,
- Erstellung von Energiekonzepten mit Kosten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
- Konzeption eines Energiegewinngebäudes,
- Beratungsgepräche mit dem Bauherrn,
- Baubegleitung nach KfW-Vorgaben.