Zur Qualitätssicherung während der Ausführung der Neubaumaßnahme ist eine Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen zu empfehlen.
Wird der Neubau eines KfW-Effizienzhauses angestrebt, ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen mittlerweile verpflichtend.
Vorteile der Qualitätssicherung:
Folgende Mindestmaßnahmen sind bei einer KfW-Förderung erforderlich :
Die Honorarkosten für die energetische Fachplaung und Baubegleitung werden durch die KfW-Förderbank mit 50 % bzw. max. 4.000 € gefördert, (KfW-Programm Nr. 431).
Teile der Leistungen können kostensparend durch Ihren Architekten im Rahmen seiner Bauüberwachung durchgeführt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Architekten.
Hinweis:
Die beschriebene Baubegleitung ersetzt keine Bauüberwachung im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Leistungen der örtlichen Bauleitung nach HOAI beinhalten neben der Koordination des Bauablaufes, die Aufmaßerstellung und Prüfung der Abrechnung sowie die Abnahme der Bauleistungen.