Baubegleitung zur praktischen Realisierung

Zur Qualitätssicherung während der Ausführung der Neubaumaßnahme ist eine Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen zu empfehlen.

 

Wird der Neubau eines KfW-Effizienzhauses angestrebt, ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen mittlerweile verpflichtend.

 

Vorteile der Qualitätssicherung:

  • Einhaltung der zugesagten Eigenschaften der Dämmmaterialien,
  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen,
  • Vermeidung von Baumängel und finanziellen Schäden,
  • volle Ausschöpfung der Einsparpotenziale.

 

Folgende Mindestmaßnahmen sind bei einer KfW-Förderung erforderlich :

  • energetische Fachplanung und Baubegleitung,
  • Erstellung eines Lüftungs- und Luftdichtigkeitskonzeptes,
  • Erstellung eines Wärmebrückenkonzeptes,
  • Mitwirkung bei der Auslegung des Heizungssystems,
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung,
  • mehrere Baustellenbegehungen,
  • Mitwirkung bei der Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik.

Die Honorarkosten für die energetische Fachplaung und Baubegleitung werden durch die KfW-Förderbank mit 50 % bzw. max. 4.000 € gefördert, (KfW-Programm Nr. 431).

Teile der Leistungen können kostensparend durch Ihren Architekten im Rahmen seiner Bauüberwachung durchgeführt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Architekten.

 

Hinweis:

Die beschriebene Baubegleitung ersetzt keine Bauüberwachung im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Leistungen der örtlichen Bauleitung nach HOAI beinhalten neben der Koordination des Bauablaufes, die Aufmaßerstellung und Prüfung der Abrechnung sowie die Abnahme der Bauleistungen.

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