Baubegleitung zur praktischen Realisierung

Zur Qualitätssicherung während der Ausführung von Sanierungsmaßnahmen ist eine Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen zu empfehlen.

 

Wird eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus angestrebt, ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen mittlerweile verpflichtend.

 

Vorteile der Qualitätssicherung:

  • Einhaltung der zugesagten Eigenschaften der Dämmmaterialien,
  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen,
  • Vermeidung von Baumängel und finanziellen Schäden,
  • volle Ausschöpfung der Einsparpotenziale.

 

Folgende Mindestmaßnahmen sind dabei erforderlich :

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung,
  • Erstellung eines Lüftungs- und Luftdichtigkeitskonzeptes,
  • Erstellung eines Wärmebrückenkonzeptes,
  • Mitwirkung bei der Auslegung des Heizungssystems,
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung,
  • mehrere Baustellenbegehungen,
  • Mitwirkung bei der Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik.

Eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird durch die KfW-Förderbank finanziell gefördert mit bis zu 50 % der Honorarkosten, max. 4.000 €.

 

Hinweis:

Die beschriebene Baubegleitung ersetzt keine Bauüberwachung im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Leistungen der örtlichen Bauleitung nach HOAI beinhalten neben der Koordination des Bauablaufes, die Aufmaßerstellung und Prüfung der Abrechnung sowie die Abnahme der Bauleistungen.

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