Wärmebrückenberechnung

Die Optimierung der Konstruktionsdetails gewinnt im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen gemäß GEG 2020 immer mehr an Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verschärfung der Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf seit 1. Januar 2016 um weitere 25 %

An jedem Gebäude gibt es Wärmebrücken, die zu Wärmeverlusten führen. Die Verwendung des nach GEG im Rahmen der Energiebilanzierung ohne Nachweis zulässigen Wärmebrückenzuschlages in Höhe von 0,10 W/(m²K) ist im Hinblick auf die bevorstehende Verschärfung des Anforderungsniveaus oder für das Erreichen eines KfW-Effizienzhauses nicht mehr zielführend.

 

Bei heute üblichen U-Werten von 0,20 W/(m²K) und besser, bedeutet dieser Zuschlag eine Verschlechterung der Wärmedurchgangskoeffizienten um mehr als 50 %. Um das gesetzliche Anforderungsniveau zu erfüllen, müssen statt dessen an anderer Stelle die Dämmmaßnahmen verstärkt werden. Dies führt zu höheren Baukosten.

 

In der Regel zeigt Ihre Werkplanung weit aus bessere Konstruktionsdetails mit wesentlich geringeren Wärmeverlusten.

 

Um Baukosten einzusparen, empfehle ich Ihnen für Ihren Baustil eine Berechnung der Wärmebrücken durchführen zulassen. Erfahrungsgemäß liegt der Wärmebrückenzuschlag bei rd. 0,02 W/(m²K), also um 80 % niedriger als der nachweisfreie Zuschlag nach GEG 2020. Eine einmal nachgewiesene Wärmebrücke kann beim nächsten Projekt wieder verwendet werden; ggf. ist eine Anpassung erforderlich.

 

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