Die Vorlage eines Energieausweises ist mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) am 01. Mai 2014 Pflicht geworden bei Vermietung, Kauf, Verpachtung / Leasing. Er gibt darüber Aufschluss, wie hoch die Energiekosten werden können, da er offenlegt, wie gut der Wärmeschutz der Immobilie, wie groß die Energieverluste der Heizungsanlage und wie groß die CO2-Emissionen sind. Alle wichtigen Kennzahlen sind so auf einen Blick ersichtlich. Der Energieausweis ist die Grundlage für eine anschließende Energiesparberatung
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Während der Bedarfs-Energieausweis die Bauart der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik untersucht und somit Hinweise auf die Qualität des Gebäudes gibt, bezieht sich der Verbrauchs-Energieausweis lediglich auf die Verbrauchsdaten. Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl bis auf eine
Ausnahme: Wohngebäude, die älter als Baujahr 1977 sind und über weniger als 5 Wohneinheiten verfügen müssen den Energiebedarfsausweis vorlegen.
Meine Zulassung gilt für die Bearbeitung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
(z. B. Bürogebäude).