Förderberatung

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln senkt Ihre Investitions- bzw. Kapitalkosten und wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit aus.

Die Bundesregierung stellt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für die Modernisierung bestehender Wohngebäude zur Verfügung. Dies sind im Wesentlichen:

  1. Zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Programme) sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus.
  2. KfW-Programm Nr. 151, 152 oder Nr. 430, für den Neubau Nr. 153
     
  3. Förderung der Baubegleitung zu einem KfW-Effizienzhaus durch einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Honorarkosten, max. bis 4.000 €.
    KfW-Programm Nr. 431
     
  4. Zuschüsse für den Einsatz Erneuerbarer Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA: Marktanreizprogramm).

Zudem gibt es ggf. Förderungen seitens der Bundesländer sowie in einigen Fällen von Kommunen oder örtlichen Energieversorgern.



Im Rahmen der Förderberatung erfolgt eine individuell auf Ihr Gebäude zugeschnittene Prüfung der Fördermöglichkeiten mit konkreten Angaben zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen.

 

Die Förderanträge können nur von zugelassenen Sachverständigen gestellt werden, die in der Energie-Expertenliste des Bundes geführt werden.

Meine Eintragung finden Sie hier: www.energie-effizienz-experten.de

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